Allgemeine Informationen (Auszug aus SPO 2023)
[Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung 2023]
Die Studierenden sollen in der Masterarbeit zeigen, dass sie in der Lage sind, eine Fragestellung aus dem gewählten Profilbereich auf fortgeschrittenem wissenschaftlichem Niveau selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen schriftlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren.
Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, dass sie
1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind und
2. bereits Module im Umfang von insgesamt mindestens 60 LP im Masterstudiengang absolviert haben.
Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind Nachweise über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen beizufügen, ferner die Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Masterarbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag.
Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit der Betreuungsperson das Thema der Masterarbeit aus (Genehmigung). Gegenstand der Betreuung ist die Anleitung zur Einhaltung der Regeln für gute wissenschaftliche Praxis unter Berücksichtigung der Besonderheiten des eigenen Fachgebiets. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann.
Die Masterarbeit (SPO 2023) soll 18.000 bis 22.000 Wörter umfassen. Der Umfang entspricht ca. 60 bis 70 Seiten exklusive des Titelblatts, der Bibliographie und der möglichen weiteren Verzeichnisse sowie der Fußnoten. Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 22 Wochen.
Sie kann gemäß Antrag in deutscher, englischer, spanischer oder portugiesischer Sprache verfasst werden. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas.
Bei der Abgabe haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass sie die Masterarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben (eidesstattliche Erklärung). Die Masterarbeit ist ausschließlich in elektronischer Form im PDF abzugeben.
Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Wochen von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungsberechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu bewerten. Dabei soll die Betreuungsperson der Masterarbeit eine der Prüfungsberechtigten sein. Mindestens eine der beiden Bewertungen soll von einer Person aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen bzw. einer Person mit abgeschlossener Habilitation sein. Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note für die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist.