Bewerbung zum ersten Fachsemester
Die Bewerbungsfrist zum Master „Interdisziplinäre Lateinamerikastudien“ für das Wintersemester (erstes Fachsemester) beginnt in der Regel am 15. April und endet mit der Ausschlussfrist. Die vollständigen Angaben zum Bewerbungszeitraum und zur Frist für NC-freie, konsekutive Masterstudiengänge auf den zentralen Seiten der Freien Universität Berlin sind verbindlich und hier auf der rechten Seite zu finden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist es nicht möglich, Dokumente für eine Bewerbung nachträglich hochzuladen oder einzureichen.
Interessierten, insbesondere internationalen Studieninteressierten, wird empfohlen, ihre Bewerbung so früh wie möglich einzureichen, um frühzeitig eine Rückmeldung (Bescheid) zu erhalten. Wir empfehlen auch einen Blick in die FAQ.(1) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss mit einem Studienanteil von mindestens 60 Leistungspunkten (LP/ ECTS) in einem der folgenden Fächer:
- Altamerikanistik,
- Brasilianistik,
- Geschichte,
- Karibistik,
- Lateinamerikanistik,
- Lateinamerikastudien,
- Politikwissenschaft,
- Sozial- und Kulturanthropologie,
- Sozialwissenschaften,
- Soziologie,
- Volkswirtschaftslehre,
- Literaturwissenschaft oder
- Kulturwissenschaft.
Sind diese Leistungspunkte über mehrere der vorgenannten Fächer verteilt, muss ein Studienanteil im Umfang von mindestens 40 Leistungspunkten (LP/ ECTS) in einem der vorgenannten Fächer vorliegen.
(2) Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Spanisch oder Portugiesisch Unterrichtssprache ist, haben Kenntnisse der spanischen oder portugiesischen Sprache im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen.
Wichtig: Der Nachweis muss im Transcript stehen oder in Form eines Sprachzertifikats, welches nach erfolgreichem Bestehen einer Sprachprüfung vergeben wird, erbracht werden. Aus dem Nachweis muss explizit hervorgehen, dass die erworbenen Kenntnisse dem abgeschlossenem Niveau B2 GER entsprechen. Eidesstattliche Erklärungen oder Belege eines Aufenthalts im spanischen oder portugiesischen Sprachraum werden nicht berücksichtigt. Der Nachweis von Portugiesisch- bzw. Spanischkenntnissen muss auch bei bilingual aufgewachsenen Bewerber*innen oder Muttersprachler*innen erfolgen, wenn sich diese mit einem deutschen Hochschulabschluss bzw. einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben. Die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung (Unterricht auf Spanisch oder Portugiesisch)/ ein Nachweis über ein abgeschlossenes Studium auf Spanisch oder Portugiesisch z.B. an einer Universität in Lateinamerika gelten als Nachweis für die Sprachkenntnisse auf Niveau B2 GER.
(3) Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben oder einen Abschluss an einer deutschen Hochschule vorweisen, der nicht in deutscher Sprache erfolgt ist, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf der Niveaustufe B2 GER zu erbringen.
Links zum Thema
Über das Prozedere, das Portal und die einzureichenden Unterlagen wird auf den zentralen Seiten der Freien Universität Berlin informiert.
Studiengansgspezifische Zusatzinformation MA Interdisziplinäre Lateinamerikastudien: Im Rahmen der Bewerbung sind ausreichende Spanischkenntnisse (mind. B2 GER) oder ausreichende Portugiesischkenntnisse (mind. B2 GER) nachzuweisen.
Wir empfehlen auch einen Blick in die FAQ.Über das Prozedere, das Portal und die einzureichenden Unterlagen wird auf den zentralen Seiten der Freien Universität Berlin informiert. Die Freie Universität Berlin akzeptiert nur Bewerbungen, die mit dem Online-Antrag von uni-assist gestellt werden.
Studiengansgspezifische Zusatzinformation MA Interdisziplinäre Lateinamerikastudien: Im Rahmen der Bewerbung sind neben ausreichenden Spanisch- oder Portugiesischkenntnissen (mind. B2 GER) auch ausreichende Deutschkenntnisse (derzeit mind. B2 GER) nachzuweisen.
Wir empfehlen auch einen Blick in die FAQ.