AUSLANDSSEMESTER im 3. Fachsemester
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Du hast die Möglichkeit, im 3. Fachsemester (i.d.R. Wintersemester) ein Auslandssemester zu absolvieren. Damit die Anrechnung reibungslos abläuft, ist Folgendes zu beachten:
a) Vor dem Auslandssemester:
Das ausgefüllte Formular „Beratungsprotokoll 3. Fachsemester“, das von deiner Betreuungsperson unterschrieben wird, muss VOR dem Auslandssemester dem Koordinationsteam vorliegen. Es wird empfohlen, eine Betreuungsperson aus dem Profil zu wählen, in dem bereits zwei Semester am LAI studiert wurde.
Es besteht die Möglichkeit, ein Urlaubssemester zu beantragen (bitte Konditionen vorher prüfen).
Ein Auslandssemester ist nur möglich, wenn die erbrachten Leistungen anerkannt werden und nicht bereits anderweitig erbracht/ anerkannt wurden.
b) Im Auslandssemester:
Du besuchst Kurse (Masterniveau; zudem Vorgaben der Gastuniversität beachten) im Ausland im Umfang von 540 Minuten pro Woche (d.h. 12 Semesterwochenstunden) aus dem Angebot der Geistes- und Sozialwissenschaften zur Vorbereitung ihres MA-Vorhabens (Minimum: 3 Masterkurse). Dafür werden dir nach deiner Rückkehr WiPra II und das Projektmodul I angerechnet. Beachte, dass jedoch in erster Linie die Anforderungen der Gastuniversität/ des Abkommens zum Umfang der zu besuchenden Kurse bindend sind. Bei einem Erasmus-Aufenthalt entsprechen die Leistungen exakt 30 LP/ ECTS (s. zusätzliches Learning Agreement). Studierende werden angehalten, die Kurswahl im Auslandssemester mit ihrer Betreuungsperson vor- und ggf. auch nachzusprechen und eventuelle Abweichungen der Kurswahl gegenüber der Betreuungsperson zu begründen. Weiterführende Fragen können auch mit Karina Kriegesmann besprochen werden. Die Kurse müssen „bestanden“ werden und im Transcript stehen (Prüfung). Du besuchst weder WiPra noch das Projektmodul am LAI.
c) Nach dem Auslandssemester:
Du sendest das Transcript mit den erfolgreich absolvierten Kursen (inkl. Nachweis über die Anzahl an Stunden/ Minuten bzw. die LP/ECTS im Falle von Erasmus) an Karina Kriegesmann oder gibst die Unterlagen beim Koordinationsteam ab. Die Prüfung der Anerkennung erfolgt im Anschluss.