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Nuevas Leyes

"Fray Bartolomé de las Casas, convertiendo a una familia azteca"

"Fray Bartolomé de las Casas, convertiendo a una familia azteca"
Bildquelle: Museo Nacional de Arte, Mexico D.F. commons.wikimedia.org/wiki/File:BartolomeNore%C3%B1aDF.JPG

Im Jahre 1542 wurden die Nuevas Leyes (Neuen Gesetze) von der Spanischen Krone zum Schutz der indigenen Bevölkerung erlassen. Im Jahr 1543 kamen einige Ergänzungen hinzu. Mit den Neuen Gesetzen wurde der requerimiento außer Kraft gesetzt und das encomienda-System sollte reguliert und letztlich abgeschafft werden.

Die Nuevas Leyes waren Resultat einer heftigen Diskussion zwischen einerseits proindianischen Gruppierungen, meist kirchlicher Zugehörigkeit, der spanischen Krone und andererseits den encomenderos.

Insbesondere von Kirchenvertretern wurde gegen die verschiedenen Formen der Zwangsarbeit und die diversesten Formen der Grausamkeit, die sich gegen die indigene Bevölkerung richteten, protestiert.

„Zu trauriger Berühmtheit gelangte hier vor allem der Bericht des Bartolomé de las Casas über die Zerstörung der Westindischen Länder (Brevísima relación de la destrucción de las Indias Occidentales), der in seiner schrecklichen Detailgenauigkeit erschüttert und bestürzt [...]“(Edelmayer 2001: 71f).

"Das Drängen der Missionare, aber auch der drastische Bevölkerungsrückgang bewogen die spanische Krone dazu, ihre Indianerpolitik neu zu bestimmen. Zunächst entzog sie 1536 die ´anvertrauten Indios´ der direkten Ausbeutung durch die encomenderos“ (König 2001: 836f). "Doch nicht zuletzt durch den Einfluss von las Casas wurde 1542 durch die Neuen Gesetze die [Indianer-]Sklaverei ebenso abgeschafft wie die Neuausgabe von encomiendas verboten“ (Edelmayer 2001: 71f). Mit dem Verbot der Versklavung von Indigenen wurden die Indigenen zu freien, gleichzeitig jedoch schutzbedürftigen und zu erziehenden Untertanen der spanischen Krone erklärt.

Gegen die Unvererbbarkeit und den Stopp der Neueinrichtungen von encomiendas wehrten sich die kolonialen Eliten so sehr, dass „der daraufhin in Peru ausbrechende [...] Aufstand [bewirkte], dass das System der encomienda zumindest partiell weiterbestehen blieb“ (Edelmayer: S. 71f). Schließlich wurde das Verbot der Vererbbarkeit der encomiendas 1545 wieder aufgehoben. „Allerdings trachtete die Krone, keine neuen encomiendas mehr auszugeben, auch wenn diese, beispielsweise durch das Aussterben einer Conquistadorenfamilie, wieder frei wurden“ (Edelmayer 2001: 71f). Letztlich verlor die encomienda „gegen Ende des 16. Jahrhunderts [...] zumindest in den Kernländern Hispanoamerikas beinahe jegliche Bedeutung, und nur in peripheren Regionen, wie in Yucatán, Venezuela, im Gebiet der audiencia von Quito, in Chile, in Paraguay oder am Río de la Plata überlebte sie als Form der Arbeitsorganisation bis ins 18. Jahrhundert hinein“ (Hausberger 2001: 91).


Aus: Edelmayer, Friedrich: Hispanoamerika im 16. Jahrhundert. In: Edelmayer (Hrsg.): Die neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Wien 2001, S. 71f;

König, Hans-Joachim: Indianerpolitik. In: Jaeger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit. 2007 (Bd.5), S. 836f

Hausberger, Bernd: Hispanoamerika im „langen“ 17. Jahrhundert. In: Edelmayer (Hrsg.): Die neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Wien 2001, S. 91