Abschluss und Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Nach Absprache mit den Betreuungspersonen der Masterarbeit kann sie auch in englischer, spanischer oder portugiesischer Sprache angefertigt werden (Eintragung auf dem Themenblatt bei der Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsbüro). Nähere Informationen sind der in der Sektion "Infos zur Abschlussphase" sowie auf der Seite des Prüfungsbüros zu finden.
SPO 2013: ca. 80 Seiten mit ca. 24.000 Wörtern (dies stimmt z.B. bei Schriftart Calibri, Schriftgröße 12 und 1,5 Zeilenabstand ungefähr überein); die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 6 Monate
SPO 2023: 18.000 bis 22.000 Wörter; der Umfang entspricht ca. 60 bis 70 Seiten exklusive des Titelblatts, der Bibliographie und der möglichen weiteren Verzeichnisse sowie der Fußnoten; die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 22 Wochen
Wer ein Thema und eine Betreuung gefunden hat, kann die Masterarbeit anmelden. Dies geschieht laut Regelstudienverlaufsplan im 4. Fachsemester. Bitte beachtet die vom Prüfungsbüro festgelegten Termine zur Anmeldung der Abschlussarbeit. Sobald die Arbeit angemeldet ist, startet ihr mit der Bearbeitung. Nähere Informationen sind in der Sektion "Infos zur Abschlussphase" zu finden.
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SPO 2013: die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 6 Monate
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SPO 2023: die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 22 Wochen
Die Abschlussarbeit ist spätestens am Abgabetermin als unverschlüsselte PDF in einer Mail an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsbüro (siehe Mailkontakt) zu senden. Die unterschriebene eidesstattliche Erklärung ist in jedem Falle beizufügen. Die Studierenden erhalten vom Prüfungsbüro eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Gutacher*innen bekommen die Arbeit abschließend vom Prüfungsbüro weitergeleitet. Nähere Informationen sind in der Sektion "Infos zur Abschlussphase" zu finden.
Die Studierenden suchen eigenständig eine Erst- und Zweitbetreuung. Informationen dazu, wer die Abschlussarbeit betreuen darf (Liste der Prüfungsberechtigten) und in welchen Konstellationen geprüft werden kann, sind online zu finden. Es wird empfohlen, dies bereits zu Beginn des Masters bzw. in den ersten beiden Mastersemestern zu tun, um studienbegleitend optimal betreut zu werden. Eine Beratung kann jederzeit stattfinden. Tipps zur Betreuungssuche und -absprache sind hier zu finden.
Studierende müssen nach dem Masterabschluss eigenständig einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dies ist ein separater Vorgang, der von dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses (dieser erfolgt im Prüfungsbüro) zu unterscheiden ist.
Die Exmatrikulation wird in der Studierendenverwaltung beantragt. In der Regel wird die Exmatrikulation schriftlich zum Abschluss des laufenden Semesters beantragt.
Von Amts wegen wirst du nur exmatrikuliert, wenn du die Studiengebühren nicht bezahlt hast. Sobald alle Module (auch das Colloquium!) im Campusmanagement abgeschlossen sind, kann ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Für die Abnahme der Prüfungen und die Einreichung der Abschlussarbeit musst du nicht mehr zwangsläufig immatrikuliert sein (siehe Prüfungsanspruch).